Tarifverhandlungen….und dann?

Eine Information der komba gewerkschaft Kreisgruppe Peine – für alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen

Der Verhandlungsauftakt der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen 2023 steht kurz bevor. Morgen (Dienstag – 24.01.2023 – 14.00 Uhr) treffen sich die VertreterInnen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite zum 1. Verhandlungstag in Potsdam.

Die Forderungen der komba gewerkschaft im Überblick

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden
  • Laufzeit 12 Monate
  • Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

Für den Fall, dass die Arbeitgeber ohne ein annehmbares Angebot oder (wie so oft) mit gar keinem Angebot in die Verhandlungen kommen, wird es nötig sein, dass wir uns alle bemerkbar machen.

Dann müssen wir den ArbeitgeberInnen zeigen, dass wir bereit sind, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen.

Welche Möglichkeiten haben wir?

Bereits kurz nach einem möglichen Scheitern werden die Gewerkschaften die Tarifbeschäftigten voraussichtlich zu Arbeitskampfmaßnahmen, z.B. Warnstreik aufrufen.

Dann sind wir alle aufgefordert, die Gewerkschaften bei diesen Arbeitskampfmaßnahmen zu unterstützten – wir müssen Stärke und Geschlossenheit zeigen.

Ohne ein deutliches und wirklich klares Signal und Einsatzbereitschaft werden wir von den Arbeitgebern nicht das gewünschte und erforderliche Ergebnis, eine deutliche Lohnsteigerung Geld erreichen können.

Wissenswertes zum Thema Arbeitskampfmaßnahme Warnstreik:

  • Komba zahlt 70 € Streikgeld für einen Warnstreiktag.
  • Auch wer erst am Streiktag in die komba eintritt, erhält Streikgeld
  • Streiken dürfen alle tarifbeschäftigten MitarbeiterInnen des öffentliches Dienstes
  • Streiken dürfen auch nicht gewerkschaftlich organisierte MitarbeiterInnen
  • Streiken dürfen auch Auszubildende und PraktikantInnen
  • Die Teilnahme an einen Streik muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden.
  • Aussagen wie: „Ich möchte nicht, dass Sie streiken“, „Ich erlaube Ihnen nicht zu streiken“ oder „Ich sehe es nicht gerne, wenn Sie streiken“ können getrost ignoriert werden
  • Gestreikt werden darf erst, wenn die Gewerkschaften als Tarifvertragsparteien zum Streik aufgerufen haben

Denkanstoß – „Meine Arbeit bleibt liegen“, „Ich kann doch meine KollegInnen nicht alleine lassen“, „Da hat mein Chef was gegen“

Arbeitskampfmaßnahmen sind die einzige und stärkste Möglichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich für die eigenen Rechte und Bedürfnisse, für Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Lohnerhöhungen, mehr Urlaub und alle wichtigen ArbeitnehmerInnenbelange und –rechte einzusetzen. Nur wenn eine Vielzahl von Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes von ihrem Recht auf Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen Gebrauch machen, können Tarifverhandlungen erfolgreich geführt werden. Im Jahr 1974 hat in Westdeutschland der gesamte Öffentliche Dienst drei Tage lang gestreikt und eine Lohnerhöhung von 11 % erreicht.

Leider sind in den Gesprächen und Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen, egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht, immer häufiger Aussagen wie „Meine Arbeit bleibt liegen“, „Ich kann doch meine KollegInnen nicht alleine lassen“, „Da hat mein Chef was gegen“, Die Monatszahlung steht an“ zu hören. Durch solche Aussagen wird deutlich, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das ihnen verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht verzichten und eher die Bedürfnissen Anderer in den Mittelpunkt stellen. Wir müssen auch für unsere eigenen Interessen und Bedürfnisse einstehen!

Infoservice der Kreisgruppe Peine per WhatsApp

Für eine schnelle Information in der Tarifrunde 2023 (Streikaufrufe, Verhandlungsergebnisse u.v.a.m.) steht die WhatsApp-Gruppe komba Peine Infoservice zur Verfügung.

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