Tarifrunde 2020 beendet – Corona-Kompromiss erzielt

Die Tarifvertragparteien haben eine Einigung erzielt…. „Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.

Hier einige Einzelheiten:

Einkommen und Laufzeit

  • Erhöhung ab 1. April 2021: 1,4%, mindestens 50 Euro
  • Erhöhung ab 1. April 2022: weitere 1,8%
  • Azubis erhalten zu diesen beiden Terminen eine Erhöhung von jeweils 25 Euro.
  • ab dem Jahr 2022 die Jahressonderzahlung für die kommunalen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 um bis zu 5 Prozentpunkte erhöht.
  • Laufzeit von 28 statt der geforderten 36 Monaten

Corona-Sonderzahlung

Alle Beschäftigten erhalten spätestens mit dem Dezember Entgelt 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung (Teilzeitbeschäftigteerhalten die Zahlung anteilig). Diese beträgt

  • 600 Euro (EG 1-8)
  • 400 Euro (EG 9a-12)
  • 300 Euro (EG 13-15)
  • 225 Euro für Azubis im Bereich der VKA
  • 200 Euro für Azubis im Bereich des Bundes

Einführung Pflegezulage

Alle Beschäftigten der P-Tabelle erhalten eine monatliche Pflegezulage. Diese beträgt

  • ab 01.03.2021 70 Euro und erhöht sich
  • ab dem 01. 03 2022 erhöht sich die Pflegezulage auf 120 Euro.

Erhöhung der Intensivzulage und der Wechselschichtzulagen

  • Erhöhung der Intensivzulage ab dem 01.03.20212 von 46,02 € auf 100 €.
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage ab dem 01.03.2021 auf 155 € (ständige Wechselschicht), bzw. erhöhte Zulage von 0,93 € pro Stunde (bei nicht ständiger Wechselschicht)

Erhöhung des Samstagszuschlags

  • ab dem 01.09.2020 erhalten Beschäftigte in Krankenhäusern bei Arbeit an Samstagen von 13 – 21 Uhr einen Zuschlag von 20%

Zulage für die Beschäftigten in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen

  • ab dem 01.03.2021 monatlich 25 € (in BW 35 €)

Ergebnis für den öffentlichen Gesundheitsdienst

  • Funktionszulage für Fachärzt*innen in der EG15 ab dem 01.03.2021 in Höhe von 300 € sowie Öffnung der Erfahrungsstufe 6

Corona-Sonderprämie für den ÖGD

Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 in einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, erhalten im Mai 2021 eine Sonderprämie (Einmalzahlung). Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten innerhalb dieses Zeitraums für mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden.

Es besteht Anspruch auf eine weitere Einmalzahlung im Mai 2022, wenn die Voraussetzungen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 erfüllt werden.

Die Höhe der Prämie beträgt 50 Euro für jeden vollen Monat des Einsatzes in der Corona-Bekämpfung (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig).

Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit

auf 39 Wochenstunden in zwei Schritten zum 01.01.2022

Altersteilzeit

Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells) werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Das gesamte Einigungspapier, die Zusatzvereinbarung Corona-Sonderzahlung und die vorläufigen Entgelttabellen findet ihr auf der Sonderseite des dbb.