ALG2 – Neuorganisation der ARGen

Das Bundeskabinett hat die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende verabschiedet. Der Gesetzesentwurf soll, gemeinsam mit der entsprechenden Verfassungsänderung in Artikel 91 e GG, noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Trotz einiger Verbesserungen, die in dem Kabinettsentwurf gegenüber der Erstfassung vorgenommen wurden, bleiben eine Reihe von Punkten weiterhin unzureichend geregelt bzw. ungeklärt. Ersteres betrifft die Situation der bei den früheren ARGen, künftigen Jobcentern, eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die weiterhin zunächst nur auf die Dauer von 5 Jahren zugewiesen werden.

Nicht befriedigend geregelt sind darüber hinaus auch die personalvertretungsrechtlichen Fragen, die daraus resultieren, dass die Beschäftigten statusrechtlich weiterhin bei den Trägern, d. h., der  Kommune bzw. der Bundesagentur für Arbeit, angesiedelt bleiben, da die Jobcenter kein eigenes Personal einstellen.

Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Übersicht über die wesentlichen Inhalte des Entwurfs kann ==> hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.